Förderrunde des Landesprogramms „Moderne Sportstätte 2022“.
Die Mittel fließen laut einer Mitteilung der NRW-Staatskanzlei in energetische Modernisierungsmaßnahmen, die Erneuerungen von Vereinsgebäuden, die Instandsetzungen der Sportanlagen und die Installation von neuen Bewässerungsanlagen.
Dazu erklärt die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, einen spürbaren Beitrag zur Modernisierung unserer Sportstätten zu leisten.
Dies ist uns mit diesem Förderprogramm gelungen. Nun können wir den Sanierungsstau deutlich reduzieren.“
Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition nach eigenen Worten das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in NRW gegeben hat. Insgesamt werden 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen
7. September 2020
Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
Ihr Vorantrag (Interessenbekundung) zur Förderung der Instandsetzung der Tennisplätze und der Zwischenzäune, des Einbaus einer Beregnungsanlage und der Errichtung eines barrierefreien Zugangs zu den Tennisplätzen und dem Clubheim an der Tennisanlage, Weimarstraße 16 d, 41516 Grevenbroich vom 09.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
der StadtSportVerband Grevenbroich 1958 e.V. hat die von Ihnen beantragte Maßnahme zur Instandsetzung der Tennisplätze und der Zwischenzäune, zum Einbau einer Beregnungsanlage und zur Errichtung eines barrierefreien Zugangs zu den Tennisplätzen und dem Clubheim an der Tennisanlage, Weimarstraße 16 d, 41516 Grevenbroich vom 09.03.2020 zur Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ empfohlen.
Ich freue mich Ihnen nun mitteilen zu können, dass ich beabsichtige Ihnen für die genannte Maßnahme 58.000 € zur Verfügung zu stellen. Damit können 50% der Gesamtkosten der Maßnahme aus dem Programm
„Moderne Sportstätte 2022“ finanziert werden.
Sie können nun über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. einen entsprechenden Zuwendungsantrag ausfüllen und unterzeichnet an die NRW.BANK senden. Den formellen Zuwendungsbescheid erhalten Sie dann durch die NRW.BANK.
Für den Fall, dass Sie bereits mit der Maßnahme beginnen wollen, bevor Sie den formellen Zuwendungsbescheid durch die NRW.BANK erhalten haben, lasse ich ausnahmsweise den förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn für die genannte Maßnahme zu. Ich bitte dabei jedoch zu berücksichtigen, dass erst mit dem formellen Zuwendungsbescheid der NRW.BANK ein Anspruch auf die Förderung entsteht.
„Ich freue mich, dass wir mit den nun erteilten Förderentscheidungen unseren Vereinen tatkräftig unter die Arme greifen können. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, einen spürbaren Beitrag zur Modernisierung unserer Sportstätten in Nordrhein-Westfalen zu leisten. Dies ist uns mit diesem Förderprogramm gelungen. Nun können wir den Sanierungsstau deutlich reduzieren.“
Abschließend möchte ich Ihrem Verein bei der Umsetzung des Vorhabens viel Erfolg wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Milz